Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

Stand 01.04.2016

 

1 LEISTUNGSANGEBOT

 

(1) Die Freelance Partner – Netzwerk Boutique 24 GmbH (nachfolgend: „Freelance Partner“) bietet die folgenden Leistungen im Sinne dieser AGB an

a) die Vermittlung von selbständigen Auftragnehmern im Rahmen von freiberuflichen Projekten („Interim Manager“ bzw. „Freelancern“),

b) die Vermittlung von Kandidaten zur Festanstellung,

c) sonstige Leistungen, die zum erfolgreichen Abschluss der beiden erstgenannten Aufträge dienlich sind.

 

2 DEFINITIONEN

 

In diesen AGBs bedeutet:

 

(1) „Kandidat“ – eine aus Sicht von Freelance Partner für eine Einstellung in Betracht kommende Person, die Freelance Partner dem Kunden gemäß § 2(3) dieser AGB vorgestellt hat;

(2) „Kunde“ – die natürliche oder juristische Person, gegenüber der die Vorstellung eines Kandidaten gemäß § 2(3) dieser AGB erfolgt ist;

(3) „Vorstellung“ – die Zurverfügungstellung von Informationen über einen Kandidaten durch Freelance Partner an den Kunden, gleich ob persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail, schriftlich oder auf sonstigem Weg;

(4) “Einstellung” – der Abschluss eines Vertrages zwischen Kandidat und Kunde mit dem Ziel, ein Beschäftigungs-, Dienst- oder anderes Vertragsverhältnisses einzugehen, gleich ob auf Grundlage eines Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrags oder sonstigen Vertrags sowie jede Art von Geschäftsbeziehung, die zwischen dem Kandidaten und dem Kunden zustande kommt, insbesondere auch in jeder Form einer Partnerschaft, einer Franchise-Vereinbarung, eines Joint Venture oder einer beratenden Tätigkeit;

(5) „Vergütung“, das gesamte Brutto-Jahresgehalt (oder Entnahme, Honorare oder jede ähnliche Vergütung) des Kandidaten, das aufgrund der Einstellung zahlbar oder zu beanspruchen ist, bestehend aus (i) Grundgehalt, (ii) Spesen, (iii) garantierten Boni, (iv) garantierten Gewinnbeteiligungen, (v) wenn ein Bonus oder eine Gewinnbeteiligung nicht garantiert ist, dem mittleren zu erwartenden Bonus oder der mittleren zu erwartenden Gewinnbeteiligung, (vi) jede bei Unterschrift fällige Zahlung oder ähnliches, (vii) der Bereitstellung eines Firmenfahrzeugs (der geldwerte Vorteil wird bewertet mit € 8.000,- oder dem steuerpflichtigen Nutzungsvorteil oder dem vertraglich vereinbartem Betrag, je nachdem welcher höher liegt).

 

3 GELTUNG

 

(1) Diese AGB gelten ausschließlich. Sie verdrängen alle vorherigen oder anderslautenden AGB (auch solche des Kunden).

(2) Diese AGB werden in alle (auch künftigen) Verträge und Vereinbarungen zwischen Freelance Partner und dem Kunden einbezogen.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen Freelance Partner und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag einschließlich dieser AGB vollständig schriftlich niedergelegt.

 

4 PFLICHTEN DES KUNDEN

 

(1) Der Kunde verpflichtet sich, Freelance Partner unverzüglich über die Einstellung eines durch Freelance Partner vorgestellten Kandidaten zu informieren.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, Freelance Partner über die Höhe der Vergütung gemäß § 2 (5) dieser AGB zu informieren.

(3) Auf Nachfrage hat der Kunde Freelance Partner eine Kopie des Vertrages, auf dem die Einstellung beruht, sowie solche zusätzliche Informationen (wie z.B. Kopien von Gehaltsabrechnungen etc.), die zur Berechnung des Honorars notwendig sein können, zur Verfügung zu stellen.

(4) Der Kunde hat durch die Art und Weise der Vertragsabwicklung sowie durch geeignete interne Abläufe sicher zu stellen, dass ein im Rahmen des Interim Managements geschlossener Vertrag nicht die Voraussetzungen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erfüllt (vgl. § 7 SGB IV und § 2 Nr. 9 SGB VI). Dies bedeutet nicht, dass ein Interim Manager nicht zukünftig im Rahmen einer späteren Vermittlung oder im Anschluss an eine Interim Management Tätigkeit (Temp-to- Perm) bei dem Kunden als Arbeitnehmer angestellt oder über einen anderen Dritten beschäftigt werden kann.

(5) Im Rahmen des Interim Managements wird der Kunde den von Freelance Partner eingesetzten Interim Manager in die eigenen Unternehmensrichtlinien einweisen und entsprechend belehren. Dies gilt insbesondere auch für die Nutzung der firmeninternen IT Infrastruktur einschließlich sämtlicher Nutzungsrichtlinien und -grenzen.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, einem von Freelance Partner eingesetzten Interim Manager Geldbeträge oder andere monetäre Zuwendungen oder Vergünstigungen irgendwelcher Art zu gewähren. Alle Mitarbeiter von Freelance Partner sowie die von Freelance Partner eingesetzten Interim Manager sind zur Entgegennahme von Zahlungen oder Vergünstigungen des Kunden nicht berechtigt.

 

5 HONORARANSPRUCH

 

(1) Der Honoraranspruch von Freelance Partner entsteht unmittelbar mit einer Einstellung gemäß § 2 (4) dieser AGB.

(2) Kommt es innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der ersten Vorstellung des Kandidaten bzw. nach Beendigung eines durch die Vorstellung resultierenden Projekts zu einer Einstellung, wird generell eine Ursächlichkeit der Vorstellung durch Freelance Partner für das Zustandekommen des Vertrages angenommen und ein Honoraranspruch begründet.

(3) Wenn der Kunde im Rahmen der Vorstellung von Freelance Partner erhaltene Informationen über einen Kandidaten einer anderen natürlichen oder juristischen Person (nachfolgend: Dritter) zugänglich macht und es hierdurch zu einer Einstellung des Kandidaten durch diesen Dritten kommt, hat der Kunde an Freelance Partner ein Honorar nach Maßgabe von § 6 dieser AGB zu zahlen.

(4) Als Dritte im Sinne von § 5 (3) dieser AGB gelten insbesondere verbundene Unternehmen des Kunden gemäß § 15 AktG.

(5) Der Kunde hat Freelance Partner in einem Fall des § 5 (3) dieser AGB unverzüglich über die Einstellung des Kandidaten durch den Dritten zu informieren.

 

 

6 BERECHNUNG DES HONORARS

 

(1) Das Rekrutierungshonorar ergibt sich aus der Multiplikation des einzelvertraglich vereinbarten Honorarsatz mit der Erstjahresvergütung des Kandidaten gemäß § 2 (5).

(2) Wurde mit dem Kunden keine einzelvertragliche Honorarregelung getroffen und liegt kein gültiger Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und Freelance Partner vor, wird die Höhe des Honorars wie folgt berechnet:

Gesamtvergütung

bis € 34.999: 25%

€ 35.000 bis € 99.999: 30%

€ 100.000 und darüber: 35%.

(3) Wird ein Kandidat im Anschluss an eine interimistische Tätigkeit über Freelance Partner für den Mandanten gemäß § 2 (4) tätig oder beauftragt ein Kunde einen von Freelance Partner vorgestellten Interim Manager (ohne ihn als Arbeitnehmer einzustellen) direkt oder über einen Dritten, so steht Freelance Partner ein Honorar in Höhe von 30% der Vergütung gemäß § 2 (5) i.V.m. § 6 (1) zu.

(4) Wenn zwischen Kunde und Kandidat eine befristete Einstellung zustande kommt, wird das Honorar entsprechend der Dauer der Beschäftigung pro rata temporis der Vergütung des ersten Jahres berechnet.

(5) Wird einem Kandidaten, der zuvor beim Kunden aufgrund Vorstellung durch Freelance Partner eine interimistische oder befristete Einstellung erhielt, später eine unbefristete Einstellung oder eine Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses gewährt, sind die vollen Honorare (unbefristete Einstellung) bzw. Honorare auf Basis der gesamten Befristung (Verlängerung) zu entrichten.

(6) Wird die Vergütung nicht in Euro ausgedrückt, wird das Honorar auf Basis des Gegenwerts der Vergütung in Euro berechnet, der sich aus dem mittleren Kurs der anderen Währung ergibt, wie er am Tag der Einstellung in der Financial Times (UK) veröffentlicht wird.

(7) Alle Honorare verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Alle Rechnungen werden in Euro ausgestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang (Zahlungsfrist) zu bezahlen. Freelance Partner behält sich vor, nach dem Ablauf der Zahlungsfrist Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Freelance Partner kann seine Ansprüche abtreten oder verkaufen.

(8) Die Honorare und Kosten für die Schaltung von Online- und Printanzeigen bzw. für die Beauftragung von Researchern werden in einem separaten Angebot aufgeführt und dem Kunden von Freelance Partner gesondert in Rechnung gestellt.

 

 

7 VORKENNTNIS

 

(1) Sollte Freelance Partner dem Kunden einen Kandidaten vorstellen, mit dem der Kunde bereits zu der vakanten Position im Gespräch ist, sei es durch persönlichem Kontakt mit dem Kandidaten oder durch eine andere Personalberatung, hat der Kunde dies Freelance Partner binnen 10 Werktagen nach der Vorstellung schriftlich anzuzeigen (Anzeigepflicht).

(2) Bei Verletzung der Anzeigepflicht schuldet der Kunde im Falle einer Einstellung des Kandidaten die Zahlung eines Honorars gemäß § 6 dieser AGB.

(3) Freelance Partner behält sich die Geltendmachung von Ansprüchen auf Ersatz von Schäden gegenüber dem Kunden vor, die Freelance Partner aus der Verletzung der Anzeigepflicht durch den Kunden entstehen.

 

 

8 EIGNUNG DER KANDIDATEN

 

(1) Der Kunde hat Freelance Partner alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die Freelance Partner billigerweise fordern kann, um einen geeigneten Kandidaten für die vom Kunden zu besetzende Position auszuwählen (nachfolgend „Allgemeine Informationen“). Hierzu gehören insbesondere Informationen über den Kunden selbst, dessen Betrieb sowie das potentielle Beschäftigungsverhältnis, dabei mindestens Informationen über das Datum des Beschäftigungsbeginns, den Beschäftigungsort, die regelmäßigen Arbeitszeiten, den Urlaubsanspruch, die Art der Arbeitsleistung und mögliche Gesundheits- und Sicherheitsrisiken.

(2) Der Kunde hat Freelance Partner darüber hinaus über alle besonderen Anforderungen bezüglich Erfahrung, Ausbildung, Qualifikation oder Genehmigungen zu informieren, die er für notwendig erachtet oder die durch Gesetz oder durch Berufsrecht vorgeschrieben sind, damit der Kandidat in der vom Kunden zu besetzenden Position arbeiten kann (nachfolgend „Besondere Anforderungen“). Der Kunde wird Freelance Partner unverzüglich über diesbezügliche Änderungen informieren.

(3) Freelance Partner darf die durch den Kunden mitgeteilten Allgemeinen Informationen und Besonderen Anforderungen an Kandidaten und potentielle Kandidaten weiterleiten

(4) Freelance Partner übernimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um Zeugnisse des Kandidaten zu erhalten, seine beruflichen oder akademischen Qualifikationen zu bestätigen oder zu prüfen und wird den Kunden informieren, wenn dies nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die von Freelance Partner erhaltenen Zeugnisse und andere Information zu bewerten. Der Kunde ist zudem selbst dafür verantwortlich, ggf. erforderliche medizinische Untersuchungen anzusetzen, eine Arbeitserlaubnis oder andere ggf. erforderliche Genehmigungen beizubringen.

(5) Freelance Partner übernimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Eignung des Kandidaten im Hinblick auf die durch den Kunden mitgeteilten Allgemeinen Informationen und Besonderen Anforderungen sicherzustellen, gibt jedoch keine Garantie für die Eignung des Kandidaten, insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit, Arbeitserlaubnis, Qualifikation, Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Rechtschaffenheit und Verlässlichkeit des Kandidaten. Es obliegt dem Kunden, sich von der Eignung des Kandidaten selbst zu überzeugen.

 

9 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

(1) Freelance Partner haftet gegenüber dem Kunden weder vertraglich noch deliktisch noch in sonstiger Weise für etwaige Schäden oder für Aufwendungen, die dem Kunden, dessen Mitarbeitern bzw. Vertragspartnern oder einem Dritten direkt oder indirekt aus oder im Zusammenhang mit der Einstellung oder Vorstellung entstehen.

(2) Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Schäden oder Aufwendungen, die:

a) im Zusammenhang mit dem Versuch, ein Treffen mit einem Kandidaten herbeizuführen, entstehen;

b) entstehen, weil der Kandidat ganz oder teilweise die Voraussetzungen des Kunden für alle oder einzelne Zwecke bzw. für die Position, für die er benötigt wird, nicht erfüllt oder nicht verfügbar ist;

c) aus Handlungen oder Unterlassungen des Kandidaten entstehen, gleich ob diese vorsätzlich, fahrlässig, betrügerisch, unehrlich, rücksichtslos oder in sonstiger Weise erfolgen und gleich ob dies zu einem Schaden oder Aufwendungen beim Kunden oder bei Dritten führt ;

d) der Kandidat selbst erleidet, einschließlich Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) oder anderer Regelungen zum Schutze des Kandidaten;

e) auf Unrichtigkeit und Unvollständigkeit von Informationen über den Kandidaten beruhen, insbesondere bezüglich Vorgeschichte, Charakter, Alter, Leistungsvermögen oder Eignung der Kandidaten, soweit diese Informationen auf den vom Kandidaten erteilten Informationen beruhen.

(3) Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf Pflichtverletzungen von Freelance Partner bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, und im Übrigen nicht für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen von Freelance Partner bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, Freelance Partner von sämtlichen Ansprüchen des Kandidaten oder Dritter vollständig freizustellen, die der Kandidat oder Dritte aufgrund einer vom Kunden verursachten oder diesem zuzurechnenden Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) oder sonstiger Vorschriften zum Schutz des Kandidaten bzw. Dritter gegenüber Freelance Partner geltend macht.

 

10 VERSCHWIEGENHEIT

 

(1) Freelance Partner und der Kunde verpflichten sich gegenüber der jeweils anderen Partei, über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen zur Verschwiegenheit.

(2) Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Kandidatenunterlagen an Dritte weiterzugeben. Verletzt der Kunde diese Pflicht und erfolgt dadurch zwischen dem Kandidaten und einer dritten Partei eine Einstellung, ist der Kunde zur Entrichtung des Honorars gemäß Ziff. 3 auf Basis der zwischen Kandidaten und Drittem vereinbarten Konditionen verpflichtet

 

11 VERTRETUNGSBEFUGNIS

 

(1) Soweit nicht anders schriftlich zwischen Freelance Partner und dem Kunden vereinbart, hat Freelance Partner keine Vollmacht, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten im Namen des Kunden einzugehen.

 

12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder später ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so soll dies die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen oder des Vertrages nicht berühren.

(2) Vielmehr soll anstelle der unwirksamen Bestimmung eine andere angemessene Regelung treten, die dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien vereinbaren wollten.

(3) Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

(4) Erfüllungsort ist der Sitz von Freelance Partner.

(5) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin. Freelance Partner ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem Gericht seines Sitzes zu verklagen.

(6) Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(7) Die beigefügte englische Fassung dient nur der Information und ist nicht Bestandteil des Rechtsgeschäftes. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung gilt daher nur die deutsche Fassung.

 


 

Freelance Partner – Netzwerk Boutique 24 GmbH

Rosenstraße 2

10178 Berlin

Deutschland

 

Tel.: +49 (0)30 3229 356-60

 

 

www.freelance-partner.de

 

Geschäftsführer: Milan Uhe

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg / Berlin / HRB 158646 B

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE295403375