So schützen Sie sich als Freelancer vor einer Scheinselbständigkeit
- Informieren Sie Sich.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Als Freiberufler:in sind Sie dazu verpflichtet, sich zu informieren und über die Rechtsgrundlage up to date zu bleiben. Sind Sie unsicher, können Sie stets eine rechtliche Beratung heranziehen.
- Prüfen Sie den Vertrag.
Oftmals hilft schon ein genauer Blick auf den vorliegenden Arbeitsvertrag, um eine potenzielle Scheinselbständigkeit zu erkennen. Hierbei zählt nicht ausschließlich die reine Bezeichnung des Vertragsverhältnisses sowie die schriftliche Ausgestaltung des Auftragsvertrags. Auch die tatsächlich geltende Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisse ist relevant.
- Nutzen Sie Ihre eigene Hard- und Software und einen eigenen Arbeitsplatz.
Zur Unterstreichung Ihrer unternehmerischen Freiheit und Ihrer Selbständigkeit nutzen Sie am besten eigene Arbeitsmaterialien. Um möglichen Auftraggeber:innen keine Kontrolle zu gewähren, ist der Gebrauch eigener Hardware und Software sowie die Arbeit am eigenen Arbeitsplatz sinnvoll. Achten Sie darauf, dass es zu keiner Überprüfung Ihrer Arbeitsergebnisse und -zeiten kommt.
- Arbeiten Sie, wann Sie es wollen.
Selbständige sind selbständig für ihre Arbeitszeiten verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie arbeiten dürfen und sollten, wann Sie wollen. Als Freelancer haben sich an keine strikten Vorgaben von Auftraggeber:innen zu halten. Dies sollten Sie eindeutig kommunizieren, wenn anderes von Ihnen gefordert ist.
- Kommunizieren Sie klar und deutlich.
Vier Augen sehen bekanntlich mehr als zwei. Adressieren Sie das Thema Scheinselbständigkeit direkt mit (potentiellen) Auftraggebenden, denn mögliche Folgen betreffen in letzter Konsequenz schließlich Sie beide. Werfen Sie also gemeinsam einen prüfenden Blick auf mögliche Vertragsbedingungen. Machen Sie als Freelancer dabei deutliche Auskünfte über andere Aufträge und Urlaubsplanungen. Da Kommunikation nicht nur verbal stattfindet, nutzen sie ebenfalls nonverbale Mittel (z.B. Arbeitskleidung), um Ihre Selbständigkeit zu vermitteln. Sowohl als Freelancer als auch als Auftraggeber:in haben Sie die Kommunikation in der Hand. Nutzen Sie dies und veranlassen Sie Vorschläge und Empfehlungen. Hilfreich ist es, die Kommunikationen zwischen Freelancer und Projektanbieter zu dokumentieren, um Missverständnisse und Problemen zu vermeiden.
- Verpflichten Sie sich nicht zur Berichterstattung.
Da Sie als Freelancer keiner Pflicht unterliegen, über Ihre Fortschritte zu berichten, können und sollten Sie angeforderte Berichte und Protokolle ablehnen.
- Seien Sie bei Projektenanfragen ehemaliger Arbeitgeber:innen vorsichtig.
Sie waren früher einmal festangestellt und möchten sich nun als Freelancer für das Mitwirken an einem Projekt an Ihren ehemaligen Arbeitgeber oder Ihre ehemalige Arbeitgeberin wenden? Da diese Form der selbständigen Tätigkeit oft unter den Verdacht der Scheinselbständigkeit fällt, sollten Sie hier besonders kritisch sein, wie eine praktische Ausgestaltung Ihres Arbeitsverhältnisses aussehen kann.
- Lassen Sie sich nicht in die Arbeitsorganisation integrieren.
Arbeiten Sie, wann, wo und wie Sie es wollen. Um nicht in den Verdacht einer möglichen Weisungsmacht oder Kontrolle zu geraten, lassen Sie sich nicht in die Arbeitsorganisation involvieren. Das bedeutet, dass Sie (z.B. durch regelmäßige Meetings) nicht in die Gliederung des Betriebs und den bestehenden Tagesablauf eingebunden werden dürfen. Auch wenn es verlockend ist, sollten Sie sich stets eigenständig weiterbilden, anstatt mögliche Weiterbildungsangebote Ihrer Auftraggeber:innen zu nutzen.
- Setzen Sie Ihr eigenes Marketing für Ihr Angebot ein.
Werben Sie für sich und nutzen Sie Ihre eigene Website und Social-Media-Kanäle, um unabhängig und selbständig aufzutreten. Das Gleiche gilt auch für Visitenkarten oder Briefpapier. Auf diesen sollte stets ihr eigenes Logo abgebildet sein – nicht das Ihres Projektanbieters. Mit einem durchdachten Konzept zum Selbstmarketing sowie Präsenz im Internet vermitteln Sie, dass Sie nach neuen Auftraggebern:innen suchen und nicht in festen Arbeitsverhältnissen stecken. Zusätzlich sollten Sie vermeiden, auf den Websiten Ihrer Auftraggeber:innen gelistet zu werden. Dies führt oft dazu, dass von einer langfristigen Beschäftigung ausgegangen wird und Sie so in den Verdacht auf Scheinselbständigkeit rutschen.
- Behalten Sie stets Ihr eigenes unternehmerisches Risiko.
Achten Sie stets darauf, dass Sie beim Auftragsverhältnis immer noch Ihr eigenes unternehmerisches Risiko tragen. Dazu gehört unter anderem auch die Haftung im Schadenfall. Als guter Nachweis dient das Abschließen einer Berufshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung schützt Sie finanziell im Falle eines Schadens, den Sie während eines laufenden Projekts verursachen. So kann z.B. auch ein Fristversäumnis zur Fertigstellung eines Projektes beglichen werden.
- Tun Sie sich mit anderen zusammen.
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft auf Seiten des Freelancers ist eine Methode, um das Risiko der Scheinselbständigkeit zu umgehen. Dies liegt daran, dass die Aufträge eines Unternehmens auf diese Weise nicht mit einer realen Person, sondern mit einer juristischen Person abgewickelt werden. Für das Unternehmen, welches die Kapitalgesellschaft beauftragt, entsteht so keine Gefahr, Nachzahlungen und Strafsummen entrichten zu müssen.
Allerdings ist dies nicht in jedem Fall eine Garantie dafür, das Risiko der Scheinselbständigkeit zu umgehen. Besonders bei der Gründung einer Einzelpersonen-Gesellschaft besteht das Problem, dass der oder die Geschäftsführer:in als ‚arbeitnehmerähnliche:r Selbständige:r‘ eingestuft werden kann. Diese Einstufung hat dann eine Rentenversicherungspflicht zur Folge, welche allein den oder die Auftragnehmer:in trifft. Demzufolge gilt das Zusammentun mit anderen hier als eine gute Lösung, um dieser Gefahr zu entkommen.